Der Auszug enthält ein Inventar, das Informationen über die genaue Fläche und die Länge der verschiedenen Grundstücke liefert. Dieser Auszug aus dem Grundbuch basiert vollständig auf den Bezeichnungen innerhalb des jeweiligen Grundbuchs - je Flurstück, Flur und Gemarkung. Darüber hinaus enthält der Auszug Daten über ein übertragenes Baueigentum oder Mietobjekt.
Worauf Sie vor dem Kauf einer Immobilie achten sollten:
„Wenn man eine Schenkungsimmobilie kauft, muss man dem zweiten Teil des Grundbuchauszugs - den Belastungen und Regelungen - genau Beachtung schenken. Oftmals werden diese im Rahmen des Besitzwechsels nicht gelöscht und müssen vom neuen Besitzer als frischgebackener Eigentümer übernommen werden (z.B. ein Hausrecht oder ein Niessbrauchsrecht)."
Was sind Dienstbarkeiten?
Zweiter Abschnitt
im Detail
Für die Wirksamkeit einer Grunddienstbarkeit bedarf es einer Einigung der Eigentümer über die Dienstbarkeiten und der notariellen Beglaubigung und der Eintragung ins Grundbuch. Typische Beispiele für Dienstbarkeiten sind:
Ein Besitzwechsel wird erst dann als vollwertig betrachtet, wenn er in das Grundbuch eingetragen wird. Das dauert bei notarieller Beurkundung etwa sechs Monate. Um es dem Verkäufer zu ersparen, das Eigentum bis dahin zu leihen oder es sogar zu einem späteren Zeitpunkt zu veräussern, kann man eine Erklärung durch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch festhalten.
Das Besondere an Änderungen im Grundbuch ist, dass sie nachverfolgt werden können. Einträge innerhalb des Grundbuchs werden zum Beispiel nicht wirklich gelöscht, sondern rot unterstrichen. Auf diese Weise lässt sich jederzeit feststellen, wer der vorherige Eigentümer des Grundstücks war oder ob es mit Hypotheken belastet ist.
Wenn Sie sich ein Grundbuch genauer ansehen möchten, können Sie jederzeit einen aktuellen Grundbuchauszug angefordern. Das kann eine Abschrift oder eine Kopie des Grundbuchblattes sein. Ein Grundbuchauszug kann grundsätzlich beim Amtsgericht beantragt werden. Allerdings ist nicht jeder berechtigt, einen bestimmten Grundbuchauszug anzufordern.
Die folgenden Personen können einen Auszug aus dem Grundbuch beantragen:
- Eigentümer
- Gläubiger
- Erben und Begünstigte von Pflichtteilen
- Pächter von tatsächlichem Eigentum an den betreffenden Grundstücken
- Kaufinteressenten mit konkreten Kaufabsichten nach §12 der Grundbuchordnung (GBO)
- Gerichte, Notare und Behörden
Wer erhält Einsicht in das Grundbuch?
Darüber hinaus kann jeder, der ein berechtigtes Interesse hat und dies nachweisen kann, Einsicht in das Grundbuch verlangen. Das kann beispielsweise ein Gläubiger sein, der eine Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer beantragt.
Auch ein Ehegatte, der den Gewinnausgleichsbedarf im Rahmen einer Scheidung feststellen möchte, kann einen Auszug aus dem Grundbuch verlangen. Ausserdem beantragen Kreditinstitute Grundbuchauszüge, um Auskunft über den Wert der Immobilie zu erhalten und deren Sicherheit bei der Immobilienfinanzierung feststellen zu können. Jeder objektive Grund, der reine Neugier ausschliesst, ist möglich.
Bei öffentlichem Interesse (z.B. Eigentumsverhältnisse) kann auch die Presse das Grundbuch einsehen. Über die Genehmigung der Besichtigung entscheidet allein das Grundbuchamt.
Wann benötige ich einen Auszug aus dem Grundbuch?
Als Eigentümer benötigt man beim Verkauf von Grundstücken oder Liegenschaften einen Auszug aus dem Grundbuch. Das zeigt, dass man tatsächlich der rechtmässige Eigentümer ist. Auch wenn eine Hypothek beantragt oder eine Immobilie bzw. ein Grundstück verliehen werden soll, ist ein Auszug aus dem Grundbuch notwendig. In diesen Fällen benötigt der Eigentümer einen beglaubigten Auszug. Wollen Mieter beispielsweise wissen, wem ihre Mietwohnung tatsächlich gehört, reicht ein einfacher oder unbeglaubigter Grundbuchauszug.
Die Einsichtnahme in das Grundbuch kann persönlich oder schriftlich beim Grundbuchamt beantragt werden. In den meisten Ämtern können Sie auch online Auszüge aus dem Grundbuch erhalten. Dazu haben die Bundesländer eigene Portale geschaffen.
Für die Anwendungen benötigt man:
- Die persönlichen Daten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Objektinformationen: mindestens die genaue Adresse, am besten aber den Grundbuchbezirk und die dazugehörige Blattnummer
- Dokumente, die das rechtliche Interesse an der Grundbuchprüfung belegen, z. B. ein Kaufvertrag
Wo beantrage ich einen Grundbuchauszug?
Online einen Grundbuchauszug beantragen
Für jemanden, der ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen möchte, bearbeitet der Notar in der Regel den Grundbuchauszug. Es gibt auch Online-Dienstleister, über die ein Grundbuchauszug beantragt werden kann. Das hat jedoch seinen Preis.