Katasteramt - was ist das?
Katasteramt
Ein Katasteramt oder auch Vermessungsamt ist eine staatliche Behörde in Deutschland. Sie vermisst Grundstücke und Flurstücke und kartografiert Land und Seegebiete. Ein Vermessungsamt verwaltet Bestandsverzeichnisse über alle Grundstücke in ganz Deutschland. Es führt Kataster, in dem Grundstücke nach Gemarkung, Flur und Flurstücknummer erfasst werden. Für den Bürger ist es dann von Bedeutung, wenn Bauland erschlossen werden soll oder wenn Informationen über ein gestimmtes Flurstück benötigt werden - zum Beispiel bei einem Grundstückskauf.
Kataster - eine Begriffsdefinition
Die Bezeichnung „Kataster“ geht auf das lateinische Wort „catasta“ zurück. Hierbei handelte es sich um eine Anlage in Form eines Gerüsts, auf dem Sklaven zum Verkauf feilgeboten wurden. Diese wurden „aufgelistet“.
Aus diesem Wort entwickelte sich der französische Begriff „cadastre“, der einem Register entspricht. Kataster wurden in Frankreich verwendet, um Grundsteuern zu erheben. Zu diesem Zweck mussten alle Grundstücke vermessen werden. Deshalb wurden in Frankreich ab 1798 alle Flächen aufgelistet, die ursprünglich der Kirche oder dem Adel gehörten. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden unter Napoleon alle linksrheinischen Gebiete vermessen. Danach begann auch Preussen mit der Einführung von Katasterbüchern. Zwischen 1822 und 1835 wurde der erste rheinisch-westfälische Urkataster zusammengestellt, um ein gerechtes System zur Erhebung von Steuern zu schaffen.
Bedeutung eines Katasters heute
Die Bezeichnung „Kataster“ umfasst heute eine Auflistung oder Sammlung verschiedener Dinge. In der Regel wird darunter ein Liegenschaftskataster verstanden. Dabei handelt es sich um ein Verzeichnis aller Flurstücke sowie deren Beschreibung. Ein Flurstück ist ein vermessenes und begrenztes Grundstück, dem eine ganz bestimmte Flurstücknummer, also eine Identifikationsnummer, zugeordnet wurde.
Was macht das Katasteramt?
Die Hauptaufgabe eines Katasteramtes ist die Führung und Aktualisierung eines Liegenschaftskatasters. Dieses besteht aus den Katasterbüchern oder Liegenschaftsbüchern, den Katasterkarten beziehungsweise Flurkarten und dem Vermessungszahlenwerk, das Vermessungsrisse und weitere Ergänzungskarten beinhaltet.
Ursprünglich wurden alle Daten in Papierform erfasst. Immer mehr Daten liegen aktuell aber in digitaler Form vor, da Katasterämter sich verstärkt der Geoinformationen bedienen. Die automatische Liegenschaftskarte (AL) hat die Flurkarte abgelöst.
Digitale Flurkarte
Eine digitale Flurkarte enthält zusätzlich eine Darstellung topografischer Gegenstände sowie die Grenzen der Nutzungsarten, wie etwa von Wiese zu Wald. Digitale Flurkarten sind inhaltlich gegliedert und liefern allen Anwendern einen genauen Gesamtüberblick. Sämtliche Informationen einer digitalen Flurkarte sind vielseitig nutzbar und können in verschiedenen Massstäben abgebildet werden. Digitale Flurkarten sind beim jeweiligen Katasteramt auch analog erhältlich.
Liegenschaft
Gebäude und Grundstück zusammen bilden eine Liegenschaft. Das Liegenschaftsbuch enthält alle Informationen über die Grundstücke, woraus die Liegenschaftskarte erstellt wird. Dieses bildet die räumliche Lage eines Grundstücks und die darauf befindlichen Bauwerke im richtigen Massstab ab. Zum Liegenschaftskataster gehören zudem Flur, Flurstücknummer sowie die Gemarkung.
Automatische Liegenschaftskarte
Eine automatisierte Liegenschaftskarte beinhaltet weitere computergrafische Elemente. Auch diese wird vom jeweiligen Katasteramt erstellt. Die rechtliche Freigabe der Daten einer automatisierten Liegenschaftskarte erfolgte 1986, worauf verschiedene Firmen entsprechende Softwaresysteme entwickelten. Die Teildaten der automatisierten Liegenschaftskarte umfassen einen hierarchischen Aufbau mit Grundrissdateien, Punktdateien, Messungselementen, einem Auftragsbuch und Attributdateien.
Ein Kataster wird durch die Fortführung der Katasterdokumente ständig aktualisiert. Das Katasteramt entwickelt stets das Liegenschaftsbuch, dessen Informationssystem und die elektronischen Datenbanken weiter. Der Fortführungsnachweis ist eine Dokumentation des Grundstückszustands.
Weitere Aufgaben des Katasteramts
Zu den weiteren Aufgaben des Katasteramtes gehört die Katastervermessung. Diese befasst sich mit Grenzfeststellungen an Flurstücken und weiteren Fortführungsvermessungen. Dadurch werden Grenzen und Flächen von Grundstücken geprüft und festgelegt. Nutzungsgrenzen werden erfasst, Gebäude eingezeichnet und gegebenenfalls neue Flurstücke eingerichtet. Die Vermessung erfolgt durch Vermessungsingenieure, die von einem Katasteramt beauftragt werden.
Das Katasteramt gibt eine Grenzbescheinigung aus, die anhand der Einmessung von Gebäuden erstellt wird. So werden Winkel und Längen der Gebäudeseiten ermittelt. Durch das Grenzattest wird bestätigt, dass sich ein Gebäude in den richtigen Grenzen eines Grundstücks befindet beziehungsweise dort errichtet wurde oder ein Umbau erfolgte. Investoren erhalten so die Möglichkeit, mögliche finanzielle Risiken zu verringern.
Katasterämter übernehmen auch die Herstellung offizieller Stadtpläne oder das Sammeln von Luftaufnahmen. Hinzu kommen historische Karten, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Organisation von Katasterämtern
Die einzelnen Bundesländer führen über die auf ihrem Gebiet befindlichen Grundstücke eigene Liegenschaftskataster. Somit ist auch die Verwaltung der Kataster von Bundesland zu Bundesland verschieden. Teilweise haben grössere Kommunen eigene Katasterämter und in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt existieren Landesvermessungsämter. Katasterämter werden teilweise auch anders bezeichnet, zum Beispiel als Amt für Geoinformation.
Dienstleistungen eines Katasteramtes
In der Vermessungs- und Katasterverwaltung wird der Begriff Grundstück im Zusammenhang mit dem Grundbuchrecht gebraucht. Katasterämter vermessen Grundstücke und die darauf befindlichen Bauwerke. Es wird zwischen Urvermessungen, Neuvermessungen sowie Fortführungsvermessungen unterschieden.
Urvermessung
Bei Urvermessungen handelt es sich um eine erstmalige Erfassung von Grundstücksgrenzen, woraus die Basis eines Katasters entsteht.
Neuvermessung
Wurde ein Grundstück geteilt, müssen im Rahmen einer Teilungsvermessung die neuen Grenzen definiert werden. Die Vornahme von Neuvermessungen erfolgt im Rahmen einer Katasteraktualisierung. Diese kommt zum Beispiel bei Bauvorhaben infrage, bei denen Grundstücksgrenzen geändert werden.
Fortführungsvermessung
Bei einer Fortführungsvermessung wird das Kataster erweitert, indem neue Flurstücke aufgenommen werden. Hierzu gehören Gebäudeeinmessungen und Teilungsvermessungen.
Ein Katasteramt bearbeitet ebenfalls die Ergebnisse von Flurbereinigungen und die Umlegung von Grundstücken. Es wertet alle hier durchgeführten Vermessungen aus und kartografiert Flur- und Grundstücksgrenzen neu. Die Eintragung von Gebäuden und Flurstücken erfolgt in Landkarten, woraus sich die Katasterkarte ergibt. Flurstücke und Liegenschaften werden nummeriert und die dazugehörenden Flächen und Eigenschaften werden hinterlegt.
Der Kasterauszug
Was ist der Katasterauszug?
Bei dem Katasterauszug handelt es sich um einen Auszug aus der Flurkarte, der ein bestimmtes Grundstück mit exakten Abmessungen und den genauen Grenzen umfasst. Der Auszug enthält alle Angaben über Gemarkung, Flur und Flurstück, die Bezeichnung des oder der Eigentümer, Grundstückslage, Grenzen, Strassen und Wege.
Wie bekommt man einen Katasterauszug?
Möchte man vom Katasteramt in Deutschland einen Auszug erhalten, müssen alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Weiterhin muss eine Rechtsgrundlage vorhanden sein, die zu einem Zugriff auf einen Katasterauszug ermächtigt. Grundsätzlich darf jedermann eine Liegenschaftskarte und einen Flurstücknachweis beantragen. Auskünfte, die personenbezogene Daten enthalten, wie zum Beispiel Auszüge mit Angaben über die Eigentümer, dürfen nur an Personen erteilt werden, die hierfür ein berechtigtes Interesse haben. Es handelt sich in der Regel um Eigentümer, Notare oder Erbbauberechtigte. Das berechtigte Interesse kann auch durch Käufer entstehen, sofern der Verkauf eines Grundstücks durch den Eigentümer erfolgt.
Das Amt entscheidet selbst, wann ein berechtigtes Interesse vorliegt beziehungsweise wann ein Zugang ermöglicht werden soll. Es ist nicht möglich, aus Interesse oder Neugier einen Zugang zu persönlichen Daten in einem Kataster zu erhalten.
Katasteramt Kosten
Was kostet ein Katasteramtauszug?
Die zu entrichtenden Kosten für einen Katasterauszug sind je nach Art und Stadt unterschiedlich. Durchschnittlich entstehen für einen Antragsteller, der einen Nachweis über Flurstück- und Eigentümerverhältnisse beantragt, Gebühren in Höhe von etwa acht Euro.
Entgelte für eine speziell vorzunehmende Vermessung werden individuell erhoben. Sie basieren auf mehreren Faktoren, wie den Verordnungen der Bundesländer, der Grundstücksgrösse sowie dem Bodenrichtwert.
Gebühren für die Erstellung einer Kataster- oder Liegenschaftskarte unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und teilweise sogar nach Katasterämter innerhalb eines Bundeslandes. Durchschnittlich betragen die Kosten für eine Karte, je nach Grösse und Format, etwa zwölf bis 60 Euro.
Unterlagen für einen Hausbau:
„Bauherren erhalten auf Antrag alle Unterlagen, die für einen Hausbau erforderlich sind. Hierzu gehören der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, ein Auszug aus der Flurkarte sowie ein amtlicher Lageplan. Das beim Katasteramt befindliche Liegenschaftsbuch enthält alle Liegenschaften, die durch Vermessungen beschrieben werden. Hier befindlichen sich Angaben über Grundstücke und Flurkarten in grossem Massstab. Bauherren erhalten beim Katasteramt ebenfalls eine Flurkarte, bei der es sich um eine massstabsgetreue Karte handelt. Diese enthält alle Flurstücke, einschliesslich der Grenzen, Nummern und Nutzungsarten sowie Grundrisse der darauf befindlichen Gebäude. Diese Karte dient als Basis für einen amtlichen Katasteramt-Lageplan, der zur Erstellung eines Bauantrages und einer Bauanzeige notwendig wird. Ebenso wird sie für die Finanzierung eines Hausbaus gebraucht."