Wohnfläche nach WoFIV

Die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV) wurde 2003 von der Bundesregierung und den zuständigen Ministerien verordnet und ist 2004 in Kraft getreten. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist nicht identisch mit der Netto-Raumfläche und wird wie folgt berechnet:

Variant Einfamilienhaus mit Satteldach Fertighaus Planung Grundriss

Wie wird die Wohnfläche nach WoFlV berechnet

  • Die Fläche, die eine geringere Raumhöhe als einen Meter hat, zählt nicht zur Wohnfläche.
  • Von einem Meter bis zwei Meter Raumhöhe zählt sie nur zur Hälfte zur Wohnfläche.
  • Ab zwei Metern Raumhöhe wird die Fläche zu 100% angerechnet.
  • Terrassen und Loggien können mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet werden, höchstens bis zur Hälfte.
  • Garagen und Technikräume zählen nicht zur Wohnfläche.